- Hintergrundinfos
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Wie wir Sie bereits im September 2022 informiert haben, ist gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) eine aktive Zustimmung zu Bedingungen und Entgelten der Kunden erforderlich. Um unsere vertrauensvolle Geschäftsbeziehung wie gewohnt und rechtssicher fortführen zu können, bitten wir sofern noch nicht geschehen um Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen.
Weiterhin haben wir unsere Kontomodelle neu gestaltet, um dem veränderten Kundenverhalten Rechnung zu tragen und um Ihre individuellen Kontonutzungsgewohnheiten noch stärker zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gelten für die neuen Girokonten ab dem 01. April 2024 angepasste Preise.
Auf Basis Ihres bisherigen Girokontos empfehlen wir Ihnen das für Sie am besten passende Kontomodell. Selbstverständlich können Sie jederzeit in ein anderes Kontomodell wechseln, wenn Sie das wünschen.
Hintergrundinfos
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Was müssen Sie jetzt tun?
Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:
• die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• die Sonderbedingungen
• den Preisaushang
• das Preis- und Leistungsverzeichnis
Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung
• Zustimmung über den persönlichen QR-Code (zu finden auf Ihrem Anschreiben),
• Zustimmung durch Rückgabe des unterschriebenen Formulars (Anlage zum Anschreiben) oder
• Besuchen Sie uns in Ihrer Filiale vor Ort und stimmen persönlich zu.
Seit 2019 sind die Preise unserer Girokonten unverändert. In dieser Zeit haben sich rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie Inflation, Energiepreise, etc. stark verändert.
Mit Ihrer Zustimmung gelten die neuen Preise ab dem 01. April 2024.
Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 bedürfen Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisen der Mitwirkung der Kunden in Form einer Zustimmung. Daher benötigen wir von Ihnen die Einverständniserklärung.
Wir haben es für Sie so einfach wie möglich gemacht, damit Sie Ihre Zustimmung in wenigen Schritten erteilen können:
1. QR-Code im Brief scannen und Ihre Zustimmung erteilen.
2. Zustimmungsformular unterschreiben und zurückgeben.
3. In Ihrer Filiale vor Ort persönlich zustimmen.
Mit Ihrem Brief haben Sie einen individuellen und einmaligen Zugangscode erhalten, der nach erfolgter Zustimmung auch nicht mehr anderweitig genutzt werden kann.
Wir haben uns bei unserem Vorschlag an Ihrem bisherigen Modell orientiert.
Ja, melden Sie sich hierzu bitte bei Ihrem im Anschreiben genannten Ansprechpartner.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.
In der Hektik des Alltags kann es jedoch passieren, dass etwas liegen bleibt. Keine Sorge, wir werden Sie im Zeitablauf nochmals an die ausstehende Zustimmung erinnern.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken